Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Beschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie ggf. einen neuen Personalausweis beantragen.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm versteht sich als moderner Dienstleister und als Servicestelle für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt besonders für den Fachbereich 2 (Bürgerdienste), da es sich um einen sehr publikumsintensiven Bereich handelt. Hier werden die Aufgaben der Gefahrenabwehr ebenso wie die Aufgaben der Meldebehörde wahrgenommen. Neben dem Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm, werden u. a. der ruhende und fließende Verkehr überwacht sowie Gewerbe- und Gaststättenerlaubnisse erteilt.
Der Fachbereich 2 "Bürgerdienste" gliedert sich in folgende Teilbereiche:
2.1 "Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
2.2 "Straßenverkehrsbehörde, Brandschutz- und Katastrophenschutz"
2.3 "Soziales, Schuldnerberatung"
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Baulig
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-108
E-Mail: simone.baulig@vgwthurm.de
Frau Alexandra Gerhards
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-109
E-Mail: alexandra.gerhards@vgwthurm.de
Frau Katharina Pertoldi
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-149
E-Mail: katharina.pertoldi@vgwthurm.de
Frau Julia Pürling
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-155
E-Mail: julia.puerling@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Frau Allyson Sievert
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: +49 2637 913-148
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: Allyson.Sievert@vgwthurm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Hinweise für Weißenthurm: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Das biometrische Passfoto kann auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €.
Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen das Personalausweisgesetz können zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann. Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen Ihr Haus nicht verlassen können, möglich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Ausweis, ePass, Identifikation, Perso, Identity-Card