Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
- Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Sie in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich an die deutsche Vertretung.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag grds. nach Terminvereinbarung. An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt für Anliegen ohne Termin geöffnet. In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten. Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann. Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!
Kontakt
E-Mail: Meldewesen@Mayen.de
Telefon Festnetz: 02651 88-3303
Telefon Festnetz: 02651 88-3304
Telefon Festnetz: 02651 88-3305
Telefon Festnetz: 02651 88-3310
Telefon Festnetz: 02651 88-4013
Fax: 02651 88-3340
Kontaktperson
Frau Jana Kraft
Frau Melanie Degen
Frau Ruth Gügel
Frau Bärbel Hermann
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)
Kosten
für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR
für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 03.01.2024
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