Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Beschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie ggf. einen neuen Personalausweis beantragen.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 6
55566 Bad Sobernheim
Postanschrift
Obertor 13
55590 Meisenheim
Öffnungszeiten
* Öffnungszeiten Bürgerbüros Bad Sobernheim & Meisenheim * Online Terminreservierung Bürgerbüros * Öffnungszeiten Standesamt * Öffnungszeiten Sozialamt
Kontakt
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de
E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
Kontaktperson
Frau Vera Barz
Postanschrift
Bahnhofstr. 6
55566 Bad Sobernheim
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Fax: 06751 81-2050
E-Mail: vera.barz@vg-nahe-glan.de
Frau Martina Consentino
Frau Silke De Geyter-Höing
Frau Claudia Friederichs
Herr Falk Meier
Postanschrift
Bahnhofstr. 6
55566 Bad Sobernheim
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: falk.meier@vg-nahe-glan.de
Frau Kerstin Schneider
Internet
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen das Personalausweisgesetz können zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann. Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen Ihr Haus nicht verlassen können, möglich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Ausweis, ePass, Identifikation, Perso, Identity-Card