Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

    Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

    Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

    Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

    Kontakt

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-0

    E-Mail: poststelle@vgog.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
    Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
    Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
    Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
    Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    66907 Glan-Münchweiler

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-225

    Telefon Festnetz: 06373 504-228

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-227

    Telefon Festnetz: 06373 504-226

    E-Mail: bb-gm@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00 Samstag 10:00 - 12:00 Im 2-Wochen-Rhythmus an geraden KW

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-213

    Telefon Festnetz: 06373 504-211

    Telefon Festnetz: 06373 504-214

    Telefon Festnetz: 06373 504-215

    Fax: 06373 504-22222

    Telefon Festnetz: 06373 504-210

    Telefon Festnetz: 06373 504-212

    E-Mail: bb@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Hausanschrift

    Weiherstraße 4

    66914 Waldmohr

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-220

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-221

    E-Mail: bb-wm@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis,
      • alter Reisepass oder
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
      • Sorgerechtsnachweis
    • Passfoto, das
      • aktuell und
      • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR

    Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Abgabe 30.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, Beantragung Personalausweis, Personalausweis, Ausweis ausstellen, unter 16, Perso, Identitätsdokument, Antrag Personalausweis, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Ausweis beantragen, Personaldokument, jünger als 16 Jahre, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, Pass, neuer Personalausweis, PA, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de