Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.
Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.
Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Terminvergabe möglich!
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3760
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Postanschrift
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: +49 621 504-3721
Telefon Festnetz: +49 621 504-3871
Telefon Festnetz: +49 621 504-3725
Telefon Festnetz: +49 621 504-3743
Telefon Festnetz: +49 621 504-3700
Telefon Festnetz: +49 621 504-3716
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-2139
Telefon Festnetz: +49 621 504-3719
Telefon Festnetz: +49 621 504-3726
Telefon Festnetz: +49 621 504-3722
Telefon Festnetz: +49 621 504-3717
Telefon Festnetz: +49 621 504-3727
Telefon Festnetz: +49 621 504-3732
Telefon Festnetz: +49 621 504-3774
Telefon Festnetz: +49 621 504-3718
Telefon Festnetz: +49 621 504-3723
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Weitere Informationen
Stichwörter
Meldeamt, Passamt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3154
Telefon Festnetz: +49 621 504-3153
Fax: +49 621 504-2787
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
Adresse
Lieferanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3901
Telefon Festnetz: +49 621 504-3960
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Fax: +49 621 504-3549
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- Passfoto, das
- aktuell und
- biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Im Bürgerbüro Bismarckstraße können Passfotos in einem Paßbildautomaten für 10 Euro vor Ort gemacht werden.
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Vollmacht bei Abholung durch einen Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Abgabe 30.00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.10.2023
Stichwörter
Neuer PA, Ausweis, Perso, Antrag Personalausweis, Ausweis beantragen, Personaldokument, Pass, Personalausweis beantragen, Identitätsdokument, jünger als 16 Jahre, Lichtbildausweis, Beantragung Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, neuer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, unter 16, Personalausweis