Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.
Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.
Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Beschreibung
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach
Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.
Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.
Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung
Kurzanleitung
- Sie klicken auf "Bürgerbüro"
-
Jetzt wählen Sie den Bereich:
Kfz-Angelegenheiten
Pass- und Ausweiswesen
Meldewesen
Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen) - Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
- Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
- Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:       08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- Passfoto, das
- aktuell und
- biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
-amtlicher Lichtbildausweis der Eltern (Reisepass oder Personalausweis)
-ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-gegebenfalls aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift einer Eheurkunde
-Personalausweise für unter 16-Jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständiniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.
-amtlicher Lichtbildausweis der Eltern (Reisepass oder Personalausweis)
-ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-gegebenfalls aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift einer Eheurkunde
-Personalausweise für unter 16-Jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständiniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
-Deutsche oder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
-Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
-Personalausweise für unter 16-Jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.
-Deutsche oder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
-Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
-Personalausweise für unter 16-Jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie und das Kind müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.
Personalausweise für unter 16-Jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständiniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.
Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie und das Kind müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.
Personalausweise für unter 16-Jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständiniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Gültigkeit: 6 Jahre
Gültigkeit: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Produktionsdauer der Bundesdruckerei, sie beträgt durchschnittlich 3 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Produktionsdauer der Bundesdruckerei, sie beträgt durchschnittlich 3 Wochen.
Kosten
Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Abgabe 30.0 EUR
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren 22,80 €; 13,00 € Aufschlag bei nichtzuständiger Behörde
10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren 22,80 €; 13,00 € Aufschlag bei nichtzuständiger Behörde
10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Fingerabdrücke werden seit dem 01.08.2021 verpflichtend
im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Die Abholung des Personalausweises muss durch ein sorgeberechtigtes Elterneteil erfolgen.
Fingerabdrücke werden seit dem 01.08.2021 verpflichtend
im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Die Abholung des Personalausweises muss durch ein sorgeberechtigtes Elterneteil erfolgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
Personaldokument, Identitätsdokument, Personalausweis, neuer Personalausweis, Perso, Beantragung Personalausweis, Pass, Identitätsnachweis, elektronischer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweis, Antrag Personalausweis, Lichtbildausweis, jünger als 16 Jahre, unter 16, PA, Ausweis beantragen, Neuer PA