Personalausweis Ausstellung für unter 16 JährigeOnline erledigen
Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Beschreibung
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnisitz hat.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- der jetzige (Kinder-) Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde,
- Einverständnis (-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identity-Card, Identitätsnachweis, Perso, Identifikation, Minderjährige, Ausweis