Personalausweis Ausstellung erstmalig
Beschreibung
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Einwohnermeldeamt, Personalausweis- und Passbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Öffnungszeiten
Montag: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr (im Juni 2024 ist freitags geschlossen)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Margit Ketzler
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-420
Fax: 06371 592-45420
E-Mail: margit.ketzler@ramstein.de
Frau Vanessa Krämer
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06371 592-45420
Telefon Festnetz: 06371 592-420
E-Mail: vanessa.kraemer@ramstein.de
Frau Birgit Heil
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Fax: 06371 592-45420
Telefon Festnetz: 06371 592-420
E-Mail: birgit.heil@ramstein.de
Herr Mathias Romahn
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Fax: 06371 592-45420
Telefon Festnetz: 06371 592-420
E-Mail: mathias.romahn@ramstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Identity-Card, Identifikation, Bundespersonalausweis, Perso