Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Beschreibung

    Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

      Beschreibung

      Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

      Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
      Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

      Jetzt gleich online erledigen!
      Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

      Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

      • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
      • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
      Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
      Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

        Adresse

        Hausanschrift

        Postanschrift Folzstraße 5

        67547 Worms

        Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

        Öffnungszeiten

        Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

        Kontakt

        Kontaktperson

        • Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
        • Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
        • Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)

          Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710

          Fax: +49 6241 853-3799

        • Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
        • Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)

          Telefon Festnetz: +49 6241 2696856

          Fax: +49 6241 268357

        • Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
        • Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
        • Frau Jennifer Bruckert (Sachbearbeiterin)
        • Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
        • Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
        • Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
        • Frau Ute Krauß (Sachbearbeiterin)
        • Frau Jenny König (Sachbearbeiterin)
        • Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)

          Fax: 06242 901432

          Telefon Festnetz: 06242 9906575

        • Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
        • Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
        • Frau Corinna Schuhmacher (Sachbearbeiterin)
        • Frau Heike Weber (Sachbearbeiterin)
        • Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel (Sachbearbeiterin)

          Telefon Festnetz: 06247 9047900

        Internet

        Formulare

        Personausweis Broschüre (Neu)

        Version

        Technisch geändert am 12.06.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        erforderliche Unterlagen

        • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
        • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
        • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
        • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
        • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

        • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
        • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
        • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

        Voraussetzungen

        • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

        Rechtsgrundlage(n)

        Kosten

        • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
        • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
        • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
        • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
        • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
        • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
        • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
        Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
        Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

        *Hinweis: 
        Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

        Hinweise (Besonderheiten)

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Version

        Technisch geändert am 01.06.2024

        Stichwörter

        Identitätsnachweis, Identity-Card, Identifikation, Bundespersonalausweis, Perso

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de