Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

      hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

      Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

      Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

      Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

      (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

      Termin online reservieren

      Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

      • Worms-Neuhausen
      • Worms-Pfeddersheim
      • Worms-Rheindürkheim
      • Worms-Horchheim

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        Zuständigkeit

        Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

        Ansprechpartner

        Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

        Beschreibung

        Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

        In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

        Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
        --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
             oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

        Jetzt gleich online erledigen!
        Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

        Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

        • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
        • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
        Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Sie haben Fragen?
        Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

        Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
        Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

          Adresse

          Hausanschrift

          Postanschrift Folzstraße 5

          67547 Worms

          Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

          Öffnungszeiten

          Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

          Kontakt

          Internet

          Version

          Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

          Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

          erforderliche Unterlagen

          • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
            • aktuell sein und
            • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
          • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
          • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
          • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
            • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
          • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
          • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

          Voraussetzungen

          Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

          • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
          • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
          • in Deutschland gemeldet sind,
          • keinen gültigen Reisepass besitzen.

          Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

          • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
          • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

          Rechtsgrundlage(n)

          Verfahrensablauf

          Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

          • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
            • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
          • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
          • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
            Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
          • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
          • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

          Fristen

          Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

          Bearbeitungsdauer

          Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

          Kosten

          • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
          • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
          • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
          • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
          • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

          Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 ?
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 ?
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 ?

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 ?
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 ?
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 ?

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Weitere Informationen

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024

          Version

          Technisch erstellt am 04.02.2016 (von: Gros, Blanka)

          Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

          Stichwörter

          Personalausweis, Ausweis, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Identitätsnachweis, Beantragung, zum ersten Mal, PA, erstmalig, Personalausweis beantragen, ersten, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, Identitätsdokument, Neuer PA

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)