Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig.
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie ggf. einen neuen Personalausweis beantragen. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit aktuellem Namen vor.
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig.
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie ggf. einen neuen Personalausweis beantragen. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit aktuellem Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:       08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
-amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderreisepass) - sofern vorhanden
-ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-gegebenenfalls aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift einer Eheurkunde
-bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
-bei Neubeantragung aufgrund einer Namensänderung wird gegebenenfalls ein Beleg der Namensänderung benötigt
-amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderreisepass) - sofern vorhanden
-ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-gegebenenfalls aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift einer Eheurkunde
-bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
-bei Neubeantragung aufgrund einer Namensänderung wird gegebenenfalls ein Beleg der Namensänderung benötigt
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
§ 32 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 32 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde
Persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Produktionsdauer der Bundesdruckerei, sie beträgt durchschnittlich 3 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Produktionsdauer der Bundesdruckerei, sie beträgt durchschnittlich 3 Wochen.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
-für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 €
-für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren 37,00 €
-13,00 € Aufschlag bei nichzuständiger Behörde
-10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
-für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 €
-für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren 37,00 €
-13,00 € Aufschlag bei nichzuständiger Behörde
-10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Verstöße gegen das Personalausweisgesetz können zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann. Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen Ihr Haus nicht verlassen können, möglich.
Fingerabdrücke werden seit dem 01.08.2021 verpflichtend im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Die Abholung des Personalausweises kann bei Verhinderung des Ausweisinhabers auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Verstöße gegen das Personalausweisgesetz können zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann. Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen Ihr Haus nicht verlassen können, möglich.
Fingerabdrücke werden seit dem 01.08.2021 verpflichtend im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Die Abholung des Personalausweises kann bei Verhinderung des Ausweisinhabers auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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