Personalausweis Ausstellung erstmalig
Personalausweis Ausstellung erstmalig
Beschreibung
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Fachbereichsleiter: Norbert Fuhrmann
Stellv. Fachbereichsleiterin: Ingrid Zucchet
Stellv. Fachbereichsleiterin: Ingrid Zucchet
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Langen
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Frau Anja Schüller
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Identity-Card, Identifikation, Bundespersonalausweis, Perso