Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

      Beschreibung

      Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

      In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

      Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
      Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

      Jetzt gleich online erledigen!
      Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

      Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

      • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
      • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
      Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Sie haben Fragen?
      Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

      Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
      Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

        Adresse

        Hausanschrift

        Postanschrift Folzstraße 5

        67547 Worms

        Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

        Öffnungszeiten

        Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

        Kontakt

        Internet

        Version

        Technisch geändert am 26.09.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        erforderliche Unterlagen

        • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
        • biometrietaugliches Passbild

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

        • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
        • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
        • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

        Voraussetzungen

        Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

        • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
        • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
        • in Deutschland gemeldet sind.

        Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

        • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

        Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

        • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
          • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
          • bei Wegzug ins Ausland,
        • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
          • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

        Fristen

        Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

        Bearbeitungsdauer

        Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

        Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

        Kosten

        • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
        • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
        • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
        • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

        Anschriftsänderung: gebührenfrei

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
        Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
        Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

        *Hinweis: 
        Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

        Weitere Informationen

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 29.08.2024

        Version

        Technisch geändert am 13.09.2024

        Stichwörter

        ePA, Lichtbildausweis, Personalausweis, Perso, PA, Identitätsnachweis, Personalausweis Änderung, Identitätsdokument, Perso ändern, Ausweis ändern, elektronischer Personalausweis

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de