Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Beschreibung
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.
Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anne Sewenig
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-273
E-Mail: anne.sewenig@bendorf.de
Herr Leonardo Cristiano
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: leonardo.cristiano@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-139
Frau Vivien Schmaus
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: Vivien.Schmaus@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-145
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo - Mi 8.00 - 13.00 Uhr Di 14.00 - 16 Uhr Do 8.00 - 16.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten Mo - Fr 7.00 - 8.00 Uhr Mo - Do bis 17.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: meldeamt@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
Kontaktperson
Frau Anne Sewenig
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-273
Fax: 02622 703-114
E-Mail: anne.sewenig@bendorf.de
Herr Leonardo Cristiano
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-139
Fax: 02622 703-114
E-Mail: leonardo.cristiano@bendorf.de
Frau Vivien Schmaus
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Vivien.Schmaus@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-145
Fax: 02622 703-114
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- biometrietaugliches Passbild
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
- die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
Identitätsnachweis, Personalausweis, PA, Perso ändern, Personalausweis Änderung, Identitätsdokument, Ausweis ändern, Lichtbildausweis, Perso, ePA, elektronischer Personalausweis