Kinderreisepass Ausgabe
Beschreibung
Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Ansprechpartner
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 3 ''Bürgerdienste'' - Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Bürgerbüro donnerstags von 8:00 - 18:00 Uhr geöffnet
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
48-Seiten Reisepass, 48-seitig, ePass, Identity-Card, Identifikation, Paß, Identitätsnachweis, Ausweis