Reisepass Ausgabe
Beschreibung
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Ansprechpartner
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Beschreibung
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach
Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.
Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.
Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung
Kurzanleitung
- Sie klicken auf "Bürgerbüro"
-
Jetzt wählen Sie den Bereich:
Kfz-Angelegenheiten
Pass- und Ausweiswesen
Meldewesen
Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen) - Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
- Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
- Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:       08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
- Wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
- Der alte bzw. der vorläufige Reisepass ist bei Abholung vorzulegen.
- Wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
- Der alte bzw. der vorläufige Reisepass ist bei Abholung vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Die Abholung sollte möglichst innerhalb von drei Monaten nach Beantragung erfolgt sein.
Die Abholung sollte möglichst innerhalb von drei Monaten nach Beantragung erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Die Gebühren wurden bereits im Rahmen der Antragstellung entrichtet.
Die Gebühren wurden bereits im Rahmen der Antragstellung entrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identity-Card, Identifikation, Identitätsnachweis, 48-seitig, Ausweis, 48-Seiten Reisepass, Paß