Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silvia Breuder
Postanschrift
Hauptstraße 26
66917 Wallhalben
Telefon Festnetz: 06334 441-233
E-Mail: silvia.breuder@vgtw.de
Herr Noah Hüther
Postanschrift
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Telefon Festnetz: 06334 441-158
E-Mail: noah.huether@vgtw.de
Frau Lisa Landau
Herr Noel Weis
Postanschrift
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Telefon Festnetz: 06334 441-154
E-Mail: noel.weis@vgtw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, 48-seitig, ePass, Paß, Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, Identifikation, Identitätsnachweis