Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Beschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 52

    66987 Thaleischweiler-Fröschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: mirko.schwarz@vgtw.de

    Telefon Festnetz: 06334 441-161

    Fax: 06334 441-111

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2022 (von: Webservice, VG_Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.0 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Identifikation, 48-Seiten Reisepass, Paß, 48-seitig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)