Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Hinweise für Limburgerhof: Spezielle Hinweise für Gemeinde Limburgerhof
Die Beantragung erfolgt persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde oder (falls vorhanden) eines Personalausweises. Zudem wird ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) benötigt.
Die Gebühr beträgt:
- unter 24 Jahren 37,50€
- über 24 Jahren 70€
Die Beantragung erfolgt persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde oder (falls vorhanden) eines Personalausweises. Zudem wird ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) benötigt.
Die Gebühr beträgt:
- unter 24 Jahren 37,50€
- über 24 Jahren 70€
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Vogiatzoglou
Besucheranschrift
Fax: 06236 691-170
Telefon Festnetz: 06236 691-166
E-Mail: vogiatzoglou@limburgerhof.de
Frau Angelina Ventura
Frau Sandra Knörr
Frau Monique Curca
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.0 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identifikation, 48-seitig, 48-Seiten Reisepass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Paß, ePass