Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Beschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

    Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

    Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:

    - die persönliche Vorsprache ist erforderlich

    - bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

    - ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)

    - ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

    - Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

    - bis zum 18. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und eine Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen

    Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.

    Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit der Bevollmächtigung. Bitte nutzen Sie dazu die beigefügte pdf-Vollmacht.

    Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:

    - die persönliche Vorsprache ist erforderlich

    - bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

    - ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)

    - ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

    - Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

    - bis zum 18. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und eine Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen

    Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.

    Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit der Bevollmächtigung. Bitte nutzen Sie dazu die beigefügte pdf-Vollmacht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnstraße 80

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@landstuhl.de

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    Fax: 06371 83-101

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.0 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2016

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Identifikation, 48-seitig, 48-Seiten Reisepass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Paß, ePass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020