Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Heike Ebling
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-133
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Lukas Oppermann
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon Festnetz: 06305 71-135
E-Mail: lukas.oppermann@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Melanie Schmitt
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-122
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Dagmar Schürger
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Fax: 06305 71-190
E-Mail: dagmar.schuerger@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Internet
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Melde- und Passamt
Beschreibung
Hinweis zu Kontaktmöglichkeiten:
Bei allen Leistungen, die das Melde- und Passamt betreffen, bitte die E-Mailadresse meldeamt@enkenbach-alsenborn.de verwenden, um eine zügige Bearbeitung im Vertretungsfall zu gewährleisten.
Das Melde- und Passamt befindet sich sowohl im Rathaus Enkenbach-Alsnenborn, als auch im Verwaltungsgebäude Hochspeyer.
Besuchsadresse
Hauptstraße 121, 67691 Hochspeyer, Verwaltungsgebäude Neubau
Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, 48-Seiten Reisepass, Paß, ePass, 48-seitig, Identifikation, Identity-Card, Ausweis