Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rülzheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 07272 7002-0
E-Mail: Ordnungsamt@ruelzheim.de
Kontaktperson
Frau Ina Ehrlich
Hausanschrift
Fax: 07272 7002-91043
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Sibylle Edelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91042
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Erika Csauth
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91044
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Heike Humbert
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 07272 7002-91047
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Formulare
Hinweise für Rülzheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rülzheim
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Hinweise für Rülzheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rülzheim
Mindestens 8 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.00 EUR
Hinweise für Rülzheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rülzheim
Inhalt der Landesleistung
Gebühr: 70,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: 37,50 €Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.Gebühr: 32,00 €
Vorkasse: Ja
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).Gebühr: 22,00 €
Vorkasse: Ja
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.Gebühr: 21,00 €
Vorkasse: Ja
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, 48-seitig, ePass, Paß, Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, Identifikation, Identitätsnachweis