Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@trier.de
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung
- zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
- es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus
- ein vorhandener Reisepass ist vorzulegen, auch wenn er ungültig ist
zusätzlich in seltenen Fällen
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt
- falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann
- zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
- es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus
- ein vorhandener Reisepass ist vorzulegen, auch wenn er ungültig ist
zusätzlich in seltenen Fällen
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt
- falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung
- 3 - 4 Wochen
Aktueller Hinweis:
- aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
- die derzeitige Lieferzeit beträgt 7 Wochen
- 3 - 4 Wochen
Aktueller Hinweis:
- aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
- die derzeitige Lieferzeit beträgt 7 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.0 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.0 EUR
Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung
Gebührenänderung ab 01.01.2024:
- Reisepass 70,00 Euro
- Reisepass für Vielreisende 92,00 Euro
Zahlungsart
- auch mit EC Karte möglich
Gebührenänderung ab 01.01.2024:
- Reisepass 70,00 Euro
- Reisepass für Vielreisende 92,00 Euro
Zahlungsart
- auch mit EC Karte möglich
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Identifikation, 48-Seiten Reisepass, Paß, 48-seitig