Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: buergerbuero@neuwied.de
Internet
Stichwörter
Bürgerdienste, Bürgerservice, Meldeamt Einwohnermeldewesen Bürgerbüro
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.0 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Identifikation, 48-Seiten Reisepass, Paß, 48-seitig