Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Bianca Heidrich (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06785 79-83201
E-Mail: b.heidrich@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-3201
Frau Isabell van Ryckeghem (Bürgerbüro)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: i.v.ryckeghem@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-3202
Fax: 06785 79-83202
Frau Anke Klein (Bürgerbüro, Empfang und Terminvergabe)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: a.klein@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-3204
Fax: 06785 79-83204
Frau Lisa Kappel (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: l.kappel@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-3203
Fax: 06785 79-83203
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.2 - Bürgerdienste am Standort Rhaunen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Sonja Schneider (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06785 79-83301
Telefon Festnetz: 06785 79-3301
E-Mail: s.schneider@vg-hr.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.0 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Identifikation, 48-Seiten Reisepass, Paß, 48-seitig