Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Beschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 6

    55566 Bad Sobernheim

    Postanschrift

    Obertor 13

    55590 Meisenheim

    Öffnungszeiten

    * Öffnungszeiten Bürgerbüros Bad Sobernheim & Meisenheim * Online Terminreservierung Bürgerbüros * Öffnungszeiten Standesamt * Öffnungszeiten Sozialamt

    Kontakt

    Fax: 06751 81-2050

    Telefon Festnetz: 06751 81-0

    Telefon Festnetz: 06751 81-2115

    E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.00 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, 48-Seiten Reisepass, Paß, ePass, 48-seitig, Identifikation, Identity-Card, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de