Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Beschreibung

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen

    Beschreibung

    Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückes 2-8

    55545 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Keine Kreditkartenzahlungen möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de Link zur Online-Terminvergabe

    Kontakt

    Fax: 0671 800-249

    Telefon Festnetz: 0671 800-850

    E-Mail: einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht für Angelegenheiten im Einwohnermeldewesen - Kind

    Weitere Informationen

    Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Hinweise für Bad Kreuznach: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Achtung! Aufgrund von hohem Bestellaufkommen kann es derzeit bei Reisepässen zu Lieferzeiten von bis zu 6 Wochen kommen, beim Express-Reisepass von bis zu 10 Werktagen.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.00 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, 48-Seiten Reisepass, Paß, ePass, 48-seitig, Identifikation, Identity-Card, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de