• Hövels (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Beschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Ansprechpartner

Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 75

57537 Wissen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 2742 939-0

Fax: +49 2742 939-207

E-Mail: info@rathaus-wissen.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 14.06.2022

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Fristen

  • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen.

Kosten

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr 60.0 EUR

Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr 82.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 02.02.2016

Technisch geändert am 25.01.2024

Stichwörter

Identifikation, 48-seitig, 48-Seiten Reisepass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Paß, ePass

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020