Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Bildung, Soziales und Integration
Adresse
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annelie Fuksa
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-321
E-Mail: a.fuksa@lambsheim-hessheim.de
Frau Sabrina Ott
Hausanschrift
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Gebäude: Verwaltungsstelle Lambsheim
Telefon Festnetz: 06233 3791-323
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: s.ott@lambsheim-hessheim.de
Frau Heike Raimer
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Gebäude: Verwaltungsstelle Lambsheim
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-320
E-Mail: h.raimer@lambsheim-hessheim.de
Frau Bianca Piffer
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-324
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: b.piffer@lambsheim-hessheim.de
Frau Lina Buch
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-326
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: l.buch@lambsheim-hessheim.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Bildung und Integration
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
48-seitig, Identitätsnachweis, 48-Seiten Reisepass, Identity-Card, ePass, Ausweis, Identifikation, Paß