Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Hinweise für Limburgerhof: Spezielle Hinweise für Gemeinde Limburgerhof
Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt persönlich.
Folgendes wird für den Termin benötigt:
- altes Ausweisdokument (falls vorhanden) oder die Geburtsurkunde
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- beide Elternteile mit Personalausweis oder ein Elternteil mit Einverständniserklärung vom zweiten Elternteil und Vorlage einer Ausweiskopie
- bei alleinigem Sorgerecht muss der Beschluss darüber vorgelegt werden
Die Gebühr beträgt 37,50€.
Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt persönlich.
Folgendes wird für den Termin benötigt:
- altes Ausweisdokument (falls vorhanden) oder die Geburtsurkunde
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- beide Elternteile mit Personalausweis oder ein Elternteil mit Einverständniserklärung vom zweiten Elternteil und Vorlage einer Ausweiskopie
- bei alleinigem Sorgerecht muss der Beschluss darüber vorgelegt werden
Die Gebühr beträgt 37,50€.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Vogiatzoglou
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06236 691-166
Fax: 06236 691-170
E-Mail: vogiatzoglou@limburgerhof.de
Frau Angelina Ventura
Frau Sandra Knörr
Frau Monique Curca
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, ePass, 48-seitig, Paß, Identitätsnachweis, Identifikation, Ausweis