Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Beschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Hinweise für Limburgerhof: Spezielle Hinweise für Gemeinde Limburgerhof

    Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt persönlich.

    Folgendes wird für den Termin benötigt:

    • altes Ausweisdokument (falls vorhanden) oder die Geburtsurkunde
    • biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
    • beide Elternteile mit Personalausweis oder ein Elternteil mit Einverständniserklärung vom zweiten Elternteil und Vorlage einer Ausweiskopie
    • bei alleinigem Sorgerecht muss der Beschluss darüber vorgelegt werden

    Die Gebühr beträgt 37,50€.

    Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt persönlich.

    Folgendes wird für den Termin benötigt:

    • altes Ausweisdokument (falls vorhanden) oder die Geburtsurkunde
    • biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
    • beide Elternteile mit Personalausweis oder ein Elternteil mit Einverständniserklärung vom zweiten Elternteil und Vorlage einer Ausweiskopie
    • bei alleinigem Sorgerecht muss der Beschluss darüber vorgelegt werden

    Die Gebühr beträgt 37,50€.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limburgerhof - Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2019 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, ePass, 48-seitig, Paß, Identitätsnachweis, Identifikation, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)