Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben
Ihr Kind, für das Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen (zwecks Identitätsprüfung). Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig. Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes notwendig.
Ihr Kind, für das Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen (zwecks Identitätsprüfung). Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig. Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 3 - Bürgerdienste / Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:15 - 13:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Natalie Elias-Kabisch
Hausanschrift
Fax: 06323 959-299
E-Mail: Natalie.Elias-Kabisch@vg-edenkoben.de
Telefon Festnetz: 06323 959-127
Frau Claudia Wackenhut
Hausanschrift
Fax: 06323 959-299
E-Mail: claudia.wackenhut@vg-edenkoben.de
Telefon Festnetz: 06323 959-126
Internet
Formulare
Reisepass für Minderjährige - Antrag (DIN A4)
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben
Ihr Kind, für das Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen (zwecks Identitätsprüfung). Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig. Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes notwendig.
Ihr Kind, für das Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen (zwecks Identitätsprüfung). Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig. Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, ePass, 48-seitig, Paß, Identitätsnachweis, Identifikation, Ausweis