Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Beschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

    Ihr Kind, für das Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen (zwecks Identitätsprüfung). Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig. Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes notwendig.

    Ihr Kind, für das Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen (zwecks Identitätsprüfung). Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig. Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 3 - Bürgerdienste / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 23

    67480 Edenkoben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:15 - 13:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-edenkoben.de

    Telefon Festnetz: 06323 959-0

    Fax: 06323 959-299

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Reisepass für Minderjährige - Antrag (DIN A4)

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2021 (von: Webservice, VG_Edenkoben)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Edenkoben)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

    Ihr Kind, für das Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen (zwecks Identitätsprüfung). Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig. Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes notwendig.

    Ihr Kind, für das Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, muss zur Antragstellung persönlich erscheinen (zwecks Identitätsprüfung). Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke notwendig. Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres ist auch die Unterschrift des Kindes notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, ePass, 48-seitig, Paß, Identitätsnachweis, Identifikation, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)