Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Hinweise für Landstuhl: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:
- ein persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 3 Monate)
- Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten (Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigen muss vorliegen + Kopie Ausweis/Pass)
- ggf. aktuellen Nachweis des Sorgerechts durch Gerichtsbeschluss
- Achtung! Der Kinderreisepass ist kein biometrischer Reisepass.
Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.
Sollten Sie den Kinderreisepass nicht persönlich beantragen können, besteht die Möglichkeit mit der als pdf-Datei beigefügten Vollmacht eine andere befugte Person zu bevollmächtigen. Auch die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die entsprechende Datei finden Sie ebenfalls nachfolgend.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thorsten Wilhelm
Frau Carolin Heß
Frau Michelle Bemme
Frau Irina Griger
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06371 83-101
Telefon Festnetz: 06371 83-423
E-Mail: irina.griger@landstuhl.de
Herr Marco Jung
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, 48-seitig, Identifikation, ePass, Paß, Ausweis, 48-Seiten Reisepass, Identity-Card