• Reimerath (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Beschreibung

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Ansprechpartner

Verbandsgemeinde Kelberg - Ordnung, Schulen und Soziales

Beschreibung

Schwimmmeister Freibad Kelberg

David Luxemburger: 02692 335


Adresse

Hausanschrift

Dauner Strasse 22

53539 Kelberg

Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr ; Montag – Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Kontakt

E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de

Telefon Festnetz: 02692 872-40

Telefon Festnetz: 02692 872-44

Fax: 02692 872-39

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 07.03.2019

Technisch geändert am 14.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Fristen

Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen.

Kosten

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37,50 EUR

Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59,50 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 02.02.2016

Technisch geändert am 25.01.2024

Stichwörter

ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, Paß, Ausweis, 48-seitig, Identifikation

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020