Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Beschreibung
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach
Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.
Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.
Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung
Kurzanleitung
- Sie klicken auf "Bürgerbüro"
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Pass- und Ausweiswesen
Meldewesen
Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen) - Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
- Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
- Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:       08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
- Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes, wenn einer der Erziehungsberechtigten den Reisepass beantragt (bei gemeinsamem Sorgerecht)
- vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen
- antragsberechtigt ist hier das Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist und der das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat
- Fälle mit gemeinsamen Sorgerecht sind individuell mit dem Bürgerbüro abzuklären
- Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass besitzt
- Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes, wenn einer der Erziehungsberechtigten den Reisepass beantragt (bei gemeinsamem Sorgerecht)
- vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen
- antragsberechtigt ist hier das Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist und der das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat
- Fälle mit gemeinsamen Sorgerecht sind individuell mit dem Bürgerbüro abzuklären
- Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass besitzt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
- Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die persönliche Vorsprache durch eine der sorgeberechtigten Personen ausreichend, wenn die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes des Abwesenden vorgelegt wird.
- Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die persönliche Vorsprache durch eine der sorgeberechtigten Personen ausreichend, wenn die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes des Abwesenden vorgelegt wird.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, ePass, 48-seitig, Paß, Identitätsnachweis, Identifikation, Ausweis