Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Beschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    • bei Personen unter 18 Jahren:
      • persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich 
      • bei gemeinsamem Sorgerecht ist die persönliche Vorsprache durch eine der sorgeberechtigen Personen ausreichend
      • wenn ein Erziehungsberechtigter den Reisepass beantragt, ist eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes notwendig
      • Einverständniserklärung Vordruck

    • zusätzlicher Hinweis zu Fingerabdrücken: werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen
    • bei Personen unter 18 Jahren:
      • persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich 
      • bei gemeinsamem Sorgerecht ist die persönliche Vorsprache durch eine der sorgeberechtigen Personen ausreichend
      • wenn ein Erziehungsberechtigter den Reisepass beantragt, ist eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes notwendig
      • Einverständniserklärung Vordruck

    • zusätzlicher Hinweis zu Fingerabdrücken: werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    bei Personen unter 18 Jahren

    • Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
    • Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes wenn einer der Erziehungsberechtigten den Reisepass beantragt (bei gemeinsamem Sorgerecht)
    • vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen
      • hier kann nur das Elternteil beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist und der das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat
      • Fälle mit gemeinsamem Sorgerecht sind individuell vom Bürgeramt abzuklären
    • Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass besitzt

    bei Personen unter 18 Jahren

    • Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
    • Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes wenn einer der Erziehungsberechtigten den Reisepass beantragt (bei gemeinsamem Sorgerecht)
    • vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen
      • hier kann nur das Elternteil beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist und der das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat
      • Fälle mit gemeinsamem Sorgerecht sind individuell vom Bürgeramt abzuklären
    • Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass besitzt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    • 3 - 4 Wochen

    Aktueller Hinweis:

    • aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
    • die derzeitige Lieferzeit beträgt 7 Wochen
    • 3 - 4 Wochen

    Aktueller Hinweis:

    • aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
    • die derzeitige Lieferzeit beträgt 7 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.5 EUR

    Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Zahlungsart

    • auch mit EC Karte möglich

    Zahlungsart

    • auch mit EC Karte möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2016

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, Paß, Ausweis, 48-seitig, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020