Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- bei Personen unter 18 Jahren:
- persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- bei gemeinsamem Sorgerecht ist die persönliche Vorsprache durch eine der sorgeberechtigen Personen ausreichend
- wenn ein Erziehungsberechtigter den Reisepass beantragt, ist eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes notwendig
- zusätzlicher Hinweis zu Fingerabdrücken: werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen
- bei Personen unter 18 Jahren:
- persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- bei gemeinsamem Sorgerecht ist die persönliche Vorsprache durch eine der sorgeberechtigen Personen ausreichend
- wenn ein Erziehungsberechtigter den Reisepass beantragt, ist eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes notwendig
- zusätzlicher Hinweis zu Fingerabdrücken: werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@trier.de
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
bei Personen unter 18 Jahren
- Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes wenn einer der Erziehungsberechtigten den Reisepass beantragt (bei gemeinsamem Sorgerecht)
- vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen
- hier kann nur das Elternteil beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist und der das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat
- Fälle mit gemeinsamem Sorgerecht sind individuell vom Bürgeramt abzuklären
- Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass besitzt
bei Personen unter 18 Jahren
- Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Kopie des Ausweisdokumentes wenn einer der Erziehungsberechtigten den Reisepass beantragt (bei gemeinsamem Sorgerecht)
- vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen
- hier kann nur das Elternteil beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist und der das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat
- Fälle mit gemeinsamem Sorgerecht sind individuell vom Bürgeramt abzuklären
- Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass besitzt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- 3 - 4 Wochen
Aktueller Hinweis:
- aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
- die derzeitige Lieferzeit beträgt 7 Wochen
- 3 - 4 Wochen
Aktueller Hinweis:
- aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
- die derzeitige Lieferzeit beträgt 7 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.5 EUR
Hinweise für Trier: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Zahlungsart
- auch mit EC Karte möglich
Zahlungsart
- auch mit EC Karte möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, Paß, Ausweis, 48-seitig, Identifikation