Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Hinweise für Unkel: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Unkel
Die Ausstellung eines Reisepasses über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 8-10 Wochen.
Die Ausstellung eines Reisepasses über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 8-10 Wochen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
E-Mail: meldeamt@vgvunkel.de
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
Fax: 02224 1806-712
Fax: 02224 1806-713
Kontaktperson
Frau Selin Alinca
Hausanschrift
E-Mail: alinca@vgvunkel.de
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
Fax: 02224 1806-18
Frau Katja Weiske
Frau Claudia Lammers-Ballas
Besucheranschrift
E-Mail: lammers-ballas@vgvunkel.de
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Fax: 02224 1806-18
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
Internet
Formulare
Reisepass für Minderjährige - Antrag (DIN A4)
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Unkel: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Unkel
- Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
- Wenn nur 1 Elternteil bei der Beantagung vorspricht, wird eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Elternteils benötigt.
- Kinder ab 6 Jahre müssen bei der Beantragung anwesend sein.
- Wenn noch kein Ausweise ausgestellt wurde, wird die Geburtsurkunde benötigt.
- Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
- Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
- Wenn nur 1 Elternteil bei der Beantagung vorspricht, wird eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Elternteils benötigt.
- Kinder ab 6 Jahre müssen bei der Beantragung anwesend sein.
- Wenn noch kein Ausweise ausgestellt wurde, wird die Geburtsurkunde benötigt.
- Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, 48-Seiten Reisepass, ePass, 48-seitig, Paß, Identitätsnachweis, Identifikation, Ausweis