Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dominique Norvell
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: 06783 81-30
Telefon Festnetz: 06783 81-33
E-Mail: d-norvell@vgv-baumholder.de
Frau Kerstin Renz
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon Festnetz: 06783 81-31
Fax: 06783 81-30
E-Mail: k-renz@vgv-baumholder.de
Frau Joline Winter
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: 06783 81-30
Telefon Festnetz: 06783 81-32
E-Mail: j-winter@vgv-baumholder.de
Internet
Formulare
Neu / Ändern / Verlängern
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Paß, Identifikation, 48-Seiten Reisepass, Identity-Card, Ausweis, 48-seitig, ePass, Identitätsnachweis