Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Beschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

    Beschreibung

      Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz. 

      Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.

      Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde. 

    Zahlungsmittel im Bürgeramt: 

      Vorzugsweise bargeldlos mit Karte, aber auch bar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Abweichende Öffnungszeiten: Am 27.06.2024 findet der Betriebsausflug des Bürger- und Standesamtes statt. Das Bürgeramt und die Servicestelle bleiben an diesem Tag geschlossen. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr ---

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-7000

    Fax: +49 261 129-7200

    E-Mail: buergeramt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Koblenz: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Wichtiger Hinweis: erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch des Bürgeramtes, welches Dokument Sie für Ihr Reiseland benötigen. Informationen dazu erhalten Sie von den Behörden des Zielstaats oder unverbindlich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt keine Informationen erteilen kann. 

    • falls vorhanden: alter Reisepass und/oder vorläufiger Reisepass/Kinderreisepass (auch wenn er abgelaufen ist) oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (siehe Fotomustertafel) in der Größe 35x45 Millimeter im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss Sie zweifelsfrei erkennen lassen. Es müssen die Anforderungen der Fotomustertafel für Pässe erfüllt werden. 
    • Geburts,- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde: Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde bzw. das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher/Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
    • Sollten Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit.
    • Wenn für Kinder ein Reisepass ausgestellt werden soll, bitte das Kind zur Beantragung mitbringen! Bei Kindern nicht verheirateter Eltern und Kinder aus geschiedenen Ehen ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen (Sorgeerklärung oder Sorgerechtsbeschluss - Hinweis: Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung treffen keine Regelung zum Sorgerecht - bitte spezielle Nachweise, z.B. vom Gericht oder Jugendamt, vorlegen), bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile mit der Ausstellung des Reisepasses für das Kind einverstanden sein. Falls nur ein Elternteil zur Beantragung mitkommt, soll eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgebracht werden.
    • Um Missbrauchsfälle (Leihmutterschaft, Umgehung von Adoptionsvorschriften) zu vermeiden, sind für im Ausland geborene Kinder in der Regel die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapieres zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Inland.

    Wichtiger Hinweis!

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen lediglich den Regelfall einer Reisepassbeantragung abdecken können. Wir danken für Ihr Verständnis!

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Hinweise für Koblenz: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Die Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt bis zu sechs Wochen. Vor und in den Ferienzeiten kommt es zu längeren Lieferzeiten! 

    Gegen eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro kann ein Express-Pass bestellt werden. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei an das Bürgeramt dauert mindestens eine Woche geliefert.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.50 EUR

    Hinweise für Koblenz: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepässe für Personen unter 24 Jahren kosten 37,50 Euro.

    Falls ein Expressreisepass beantragt wird (Bearbeitungsdauer eine Woche) entstehen zusätzliche Gebühren i.H.v. 32 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Koblenz: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann eine Vollmacht zur Abholung eines Personaldokumentes aller Sorgeberechtigen vorgelegt werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Paß, Identifikation, 48-Seiten Reisepass, Identity-Card, Ausweis, 48-seitig, ePass, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de