Reisepass mit 48-Seiten beantragen
Beschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
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Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
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Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
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E-Mail: bb-gm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-225
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Kontaktperson
Frau Bettina Hinkelmann-Winter (Sachbearbeitung)
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Fax: 06373 504-22100
E-Mail: b.hinkelmann-winter@vgog.de
Herr Torsten Rudolph (Sachbearbeitung)
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E-Mail: t.rudolph@vgog.de
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Frau Sabrina Schulze (Sachbearbeitung)
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Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
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Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch13:30 - 16:00
Donnerstag13:30 - 18:00
Freitag08:00 - 12:00
Samstag10:00 - 12:00
Im 2-Wochen-Rhythmus
an geraden KW
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E-Mail: bb@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Telefon Festnetz: 06373 504-211
Telefon Festnetz: 06373 504-212
Telefon Festnetz: 06373 504-213
Telefon Festnetz: 06373 504-214
Telefon Festnetz: 06373 504-215
Fax: 06373 504-22222
Kontaktperson
Herr Mika Keller (Sachbearbeitung)
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Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
E-Mail: m.keller@vgog.de
Frau Anja Mootz (Sachbearbeitung)
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Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
E-Mail: a.mootz@vgog.de
Frau Barbara Kattler (Sachbearbeitung)
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E-Mail: b.kattler@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
Frau Angela Schramm (Sachbearbeitung)
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E-Mail: a.schramm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
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E-Mail: bb-wm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Fax: 06373 504-22100
Kontaktperson
Frau Manuela Immetsberger (Sachbearbeiter)
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Fax: 06373 504-22100
E-Mail: m.immetsberger@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Frau Anke Körbel (Sachbearbeiter)
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Fax: 06373 504-22100
E-Mail: a.koerbel@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-220
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erforderliche Unterlagen
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 4 Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
Kosten
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,00 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 81,00 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 113,00 Euro
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Europapass, 48-Seiten Reisepass, Identifikation, Reisepaß, Urlaub, Ferien, Pass, ePass, verreisen, Vielreisepass, Biometrischer Reisepass, Reiseausweis, Ausweis