Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre | Stadt Wörth am Rhein
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen, Fischereischeine u. dgl.
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist für viele Anliegen im Meldeamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
keine
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen