Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Auskunfts- und Übermittlungssperren beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothea Wall (Sachbearbeiterin)
Frau Christina Würthen (Sachbearbeiterin)
Frau Davina Weber (Sachbearbeiterin)
Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothea Wall
Frau Davina Weber
Frau Christina Würthen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2742 939-162
Voraussetzungen
keine
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen