Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Ordnungs- und Sozialabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pia Lehmann
Herr Christoph Schael
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auskunftssperre, Einwohnermeldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, melden, Meldeamt, Melderegistersperre, sperren, Übermittlungssperre