Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Bildung, Soziales und Integration

    Adresse

    Postanschrift

    Mühltorstraße 25

    67245 Lambsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 3791-0

    Fax: 06233 3791-150

    E-Mail: info@lambsheim-hessheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste, Soziales, Bildung und Integration

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    melden, Auskunftssperre, sperren, Melderegistersperre, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, Übermittlungssperre

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de