Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Hinweise für Landstuhl: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Bitte wenden Sie sich an das Meldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstraße 80

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06371 83-101

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    E-Mail: einwohnermeldeamt@landstuhl.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    melden, Auskunftssperre, sperren, Melderegistersperre, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, Übermittlungssperre

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de