Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Online-Dienste
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Hinweise für Landstuhl: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Bitte wenden Sie sich an das Meldeamt der Verbandsgemeinde Landstuhl.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thorsten Wilhelm
Frau Carolin Heß
Frau Michelle Bemme
Frau Irina Griger
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06371 83-423
Fax: 06371 83-101
E-Mail: irina.griger@landstuhl.de
Herr Marco Jung
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
melden, Auskunftssperre, sperren, Melderegistersperre, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, Übermittlungssperre