Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1320
67603 Kaiserslautern
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auskunftssperre, Einwohnermeldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, melden, Meldeamt, Melderegistersperre, sperren, Übermittlungssperre