Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kelberg - Ordnung, Schulen und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Dauner Strasse 22

    53539 Kelberg

    Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02692 872-40

    Fax: 02692 872-39

    Telefon Festnetz: 02692 872-44

    E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Kelberg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kelberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Meldeamt, Einwohnermeldeamt, sperren, Übermittlungssperre, Auskunftssperre, melden, Meldeauskunft, Melderegistersperre, Meldewesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de