Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Andernach - Melde- und Passwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Läufstraße 11

    56626 Andernach

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 02632 922-242

    Telefon Festnetz: 02632 922-331

    E-Mail: buergerbuero@andernach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Auskunftssperre, Einwohnermeldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, melden, Meldeamt, Melderegistersperre, sperren, Übermittlungssperre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English