Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hinweise für Daaden-Herdorf: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    57567 Daaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    57562 Herdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 40

    57563 Daaden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02743 929-410

    Telefon Festnetz: 02743 929-0

    E-Mail: info@daaden-herdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    melden, Auskunftssperre, sperren, Melderegistersperre, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, Übermittlungssperre

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de