Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden - 2.2.1 Aufgaben nach dem Melderecht einschließlich Datenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jutta Fürnkranz
Herr Markus Klag
Internet
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2015