Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bildung und Soziales -
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten. Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.
Kontakt
Verbandsgemeinde Wirges - Fachbereich 2 - Sachgebiet Bürgerbüro
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Blech
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Fax: 02602 689-8185
Telefon Festnetz: 02602 689-0
E-Mail: buergerbuero@wirges.de
Frau Ulrike Gombert
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Fax: 02602 689-8185
Telefon Festnetz: 02602 689-0
E-Mail: buergerbuero@wirges.de
Herr Marcel Pehl
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Telefon Festnetz: 02602 689-0
Fax: 02602 689-8185
E-Mail: buergerbuero@wirges.de
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2015