Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Online-Dienst
Melderegisterauskunft - Antrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personen.
Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Die gewünschte Dienstleistung können Sie im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen einholen.
Die gewünschte Dienstleistung können Sie im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen einholen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Simmern
Beschreibung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich . Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:
Zur Terminvereinbarung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06761 837-150
Kontaktperson
Frau Angelika Reiberg
Frau Tatjana Isinger
Frau Silvia Gabel
Frau Sabina Yildirim
Frau Beate Lorch
Frau Iris Wienrich
Internet
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Außenstelle Rheinböllen
Beschreibung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich . Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:
Zur Terminvereinbarung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.; Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06764 39-30
Kontaktperson
Frau Sabina Yildirim
Frau Silvia Gabel
Frau Beate Lorch
Frau Tatjana Isinger
Frau Angelika Reiberg
Frau Iris Wienrich
Internet
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015