Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Fax: 02224 1806-712
Fax: 02224 1806-713
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
E-Mail: meldeamt@vgvunkel.de
Kontaktperson
Frau Selin Alinca
Postanschrift
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Fax: 02224 1806-18
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
E-Mail: alinca@vgvunkel.de
Frau Claudia Lammers-Ballas
Hausanschrift
Fax: 02224 1806-18
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
E-Mail: lammers-ballas@vgvunkel.de
Frau Katja Weiske
Internet
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2015